Über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg können Verbände, Organisationen und Privatpersonen den kurz vor der Sommerpause verabschiedeten Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes (LMG) kommentieren. Das LMG soll den neuen Rechtsrahmen für die Mobilität in BW bilden.
Zu den wichtigsten Neuerungen des LMG gehören aus der Sicht der Mobilitätswendeallianz die Ermöglichung der Einführung eines Mobilitätspasses für Kommunen, die Einführung von Radkoordinator:innen, die den Ausbau des Radwegenetzes in BW vorantreiben sollen, und die Zulassung von Scan-Fahrzeugen zur Parkraumüberwachung.
Grundsätzlich gilt: Das LMG kann die Mobilitätswende in BW stärken und muss kommen. Dafür braucht es zahlreiche konstruktive Rückmeldung aus unseren Kreisen!
Mobilitätspass
Der Entwurf des LMG gibt Kommunen ein neues verkehrspolitisches Instrument in die Hand: den Mobilitätspass. Dieser ist, einfach gesagt, eine Abgabe zugunsten des öffentlichen Verkehrs, die den Abgabenzahlenden als Mobilitätsguthaben für den ÖPNV zur Verfügung gestellt wird.
Von den ursprünglich diskutierten vier Finanzierungsmöglichkeiten sind nur zwei im aktuellen Entwurf übrig geblieben:
- Als eine Variante kann der Mobilitätspass als Bürgerticket eingeführt werden. Alle Einwohner:innen einer Kommune würden einen Beitrag zahlen, der ihnen anschließend als Mobilitätsguthaben zur Verfügung steht. Die Abgabenhöhe soll hierbei sozial verträglich gestaffelt sein.
- Die andere aktuell vorgesehene Variante des Mobilitätspasses besteht aus einer Abgabe durch KfZ-Haltende. Diese Nahverkehrsabgabe wird den Halter:innen wiederum bei ÖPNV-Nutzung gutgeschrieben.
- Gestrichen wurde die Möglichkeit einer Finanzierung allein durch KfZ-Nutzende in Form einer Straßennutzungsgebühr und die Variante einer Arbeitgeberabgabe.
Die Mobilitätswendeallianz begrüßt den Mobilitätspass grundsätzlich als Mittel, um den ÖPNV in BW besser zu finanzieren und die Mobilitätswende voranzutreiben. Die zwei gestrichenen Finanzierungsmöglichkeiten sehen wir als weitere sinnvolle Finanzierungsoptionen an, durch die den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum gegeben werden würde.
Radkoordinator:innen
Zukünftig sollen nach LMG-Entwurf auf Kreisebene Stellen für Koordinator:innen des Radverkehrs eingerichtet werden. Diese haben die Aufgabe, den Ausbau und Erhalt der kommunalen Radnetze zu koordinieren. Die neuen Personalstellen der Radkoordinator:innen sollen vom Land finanziert werden.
Für sichere und durchgängige Radwege im ganzen Land braucht es Verantwortliche wie die Koordinator:innen für Radwege nach Meinung der Mobilitätswendeallianz.
Scan-Fahrzeuge
Zur besseren Kontrolle von Parkbereichen und Falschparkenden soll Kommunen zukünftig der Einsatz von Scan-Fahrzeugen erlaubt sein. Der LMG-Entwurf hat eine datenschutzkonforme Einsatzmöglichkeit dieser Form von digitaler Parkraumüberwachung erarbeitet. Der Einsatz der Fahrzeuge soll lediglich stichprobenartig erfolgen.
Aus Sicht der Allianz ein wichtiger Schritt, um die barrierefreie Nutzung von Rad- und Gehwegen zu gewährleisten. Es bräuchte jedoch mehr als nur stichprobenartige Kontrollen, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit zu garantieren.
Stellungnahme jetzt einreichen!
Einreichungsfrist für Stellungnahmen ist der 1. Oktober 2024, 17 Uhr. Im Rahmen der Verbändeanhörung wurden Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, bereits um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Diese Stellungnahmen können zusätzlich über das Beteiligungsportal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Eine ausführliche Stellungnahme der Mobilitätswendeallianz sowie individuelle Stellungnahmen einzelner Allianzmitglieder werden bald auf unserer Webseite veröffentlicht.