Am 12. Februar 2025 wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die langjährige Abbindung der sogenannten Gäubahn verhandelt. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit dem Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg sowie fünf betroffenen Oberbürgermeistern und einem Regierungsvertreter des Schweizer Kantons Schaffhausen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie gehen damit gerichtlich gegen die geplante Teilkappung der Strecke Stuttgart – Zürich – Mailand vor.
Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss von 2006 die von der DB vorgesehene langfristige Kappung/Abbindung (mindestens 7 Jahre) der „Panoramastrecke“ (Vaihingen bis Stuttgart Hauptbahnhof) noch trägt; bzw. ob der Planfeststellungsbeschluss und seine Grundlage die Kappung heute noch rechtfertigen. Entgegen der Behauptung der DB erfordert die neue – bereits weitgehend fertiggestellte – S-Bahn-Führung die Beseitigung des Gäubahndamms nicht.