Am 13.02.25 wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Eisenbahn-Bundesamt ab. Die DUH setzt ihren Einsatz für den Erhalt der Gäubahn weiterhin fort und geht in die nächste Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Nach Rechtsauffassung der DUH verstößt die langjährige bzw. faktisch dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21. Millionen Menschen würden vom Bahnnetz abtrennt und die Mobilitätswende behindert werden. Durch die entstehenden Umstände würden viele Bahnreisende absehbar auf Pkw umsteigen und CO2-Emissionen steigen.
Hier geht es zur Pressemitteilung der DUH zur Fortführung der Klage auf höherer Instanz.