Am 12. Februar 2025 wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die langjährige Abbindung der sogenannten Gäubahn verhandelt. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit fünf betroffenen Oberbürgermeistern und einem Regierungsvertreter des Schweizer Kantons Schaffhausen. Sie gehen damit gerichtlich gegen die geplante Teilkappung der Strecke Stuttgart – Zürich – Mailand vor.
Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss von 2006 die von der DB vorgesehene langfristige Kappung/Abbindung (mindestens 7 Jahre) der „Panoramastrecke“ (Vaihingen bis Stuttgart Hauptbahnhof) noch trägt; bzw. ob der Planfeststellungsbeschluss und seine Grundlage die Kappung heute noch rechtfertigen. Entgegen der Behauptung der DB erfordert die neue – bereits weitgehend fertiggestellte – S-Bahn-Führung die Beseitigung des Gäubahndamms nicht.
Die Eckdaten der Verhandlung im Überblick
- Wer? Deutsche Umwelthilfe e.V. und Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg gegen die Bundesrepublik Deutschland
- Was? Klage wegen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Eingreifen zur rechtmäßigen Umsetzung der Planfeststellungsbeschlüsse „Stuttgart 21“ wegen langjähriger Abbindung der sogenannten Gäubahn (Az.: 8 K 6924/23).
- Wann? Mittwoch, 12. Februar 2025, ab 10:00 Uhr
- Wo? 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes (Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart)