Eine barrierefreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann nur im Zusammenspiel zwischen den Haltestellen, den eingesetzten Fahrzeugen und der Fahrgastinformation hergestellt werden. Daher setzt der Landkreis Reutlingen in seinem Nahverkehrsplan Ziele und Rahmenvorgaben zur Erreichung eines barrierefreien ÖPNV fest und wirkt auf die schrittweise Umsetzung hin.
Neben verkehrsräumlichen Maßnahmen hat der Landkreis Reutlingen zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2013 eine Inklusionskonferenz ins Leben gerufen. In diesem Netzwerk sind alle Akteure beteiligt, die Inklusion im kommunalen Raum beeinflussen und ausgestalten. Zweck der Konferenz ist es, das Wissen und die Erfahrungen der Beteiligten zu bündeln, darauf aufbauend Lösungsansätze zu entwickeln und so die Ziele der UN-Behindertenrechts-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Zu den Mitgliedern zählen die Kreisverwaltung Reutlingen, das Sprecherteam des Beirats Selbsthilfe, weitere Städte und Gemeinden des Landkreises Reutlingen, Selbsthilfeorganisationen, Sozialversicherungsträger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wohnungsbau und Wirtschaft.