„Stuttgarter Rechtecke“ sind rechteckige Flächen auf der Fahrbahn neben dem Bürgersteig, auf denen Gegenstände abgestellt werden können, die ansonsten auf dem Bürgersteig stehen würden. So bleiben Bürgersteige barrierefrei. In die Rechtecke können bspw. Parkscheinautomaten, Stromkästen, Mülleimer, Sitzmöglichkeiten, Fahrrad- und E-Scooter-Parkmöglichkeiten, Aufsteller lokaler Läden oder Schilder verlagert werden.
Nach den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sollen Gehwege mind. 2,5 m breit sein. Die Idee dahinter: Zwei Personen können bei dieser Gehwegbreite ungestört aneinander vorbeigehen, auch mit aufgespannten Regenschirmen, Kinderwagen, Rollstuhl etc. . Die Rechtecke ermöglichen es, die ganze angelegte Gehwegbreite zu nutzen.