(05.02.2021) Eingeladen vom ADFC Baden-Baden und der Allianz Mobilitätswende, referierte die baden-württembergische ADFC-Vorsitzende Gudrun Zühlke über Vorgaben für Fahrradstellplätze in der Landesbauordnung. Die Stellplatz-Richtlinien, die 2015 in der LBO festgelegt wurden, wurden in einer Novelle von 2019 flexibilisiert. Gut oder schlecht für den Radverkehr?
In der nachfolgenden Diskussion mit Landtagskandidierenden des Wahlkreises Baden-Baden hielten sich Gegner und Befürworter einer flexiblen Regelung die Waage. Die Vertreter der Regierungsparteien rechtfertigten sie unisono. Dass zur Förderung des Radverkehrs auch die Förderung des ruhenden Radverkehrs gehört, war Konsens aller Beteiligten.
Ergebnis der Diskussion war, dass das Abstellen des Drahtesels sowohl eine private als auch öffentliche Bauaufgabe ist. Wo die Schaffung angemessener Fahrradräume in Mehrfamilienhäusern nicht möglich oder sinnvoll ist, muss die Kommune eingreifen und auf öffentlichen Parkplätzen wetter- und diebstahlsichere Abstellanlagen schaffen. Umstritten blieb, ob die Landespolitik hier mit Rahmenvorgaben in kommunale Entscheidungen eingreifen soll oder nicht.
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