Mit dem Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ fördert das Bundesumweltministerium auch dieses Jahr modellhafte Investitionsmaßnahmen, die das Radfahren attraktiver machen. Erstmals ist eine Förderung ohne Eigenanteil möglich. Das Antragsfenster schließt am 31. März.
Mit dem Förderaufruf sollen Maßnahmenbündel in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Stadtteil- oder Dorfzentren realisiert werden. Es sind jedoch auch interkommunale Projekte möglich. Außerdem sollen die Projekte mehr Raum für Radverkehr schaffen und die Lebensqualität vor Ort verbessern. Kooperationen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren für ein Projekt werden begrüßt.
Die bei der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI eingereichten Projektvorschläge sollen in ihrer Maßnahmenkombination neuartig und kosteneffizient sein sowie einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten.
NKI-Mittel stammen nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus aus Erträgen des Emissionshandels. Dank des Corona-Konjunkturpakets verringert sich dieses Jahr der kommunale Eigenanteil von 25 auf 20 Prozent. Eine Kofinanzierung mit anderen Zuschüssen (etwa vom Bundesverkehrsministerium) bis auf 95 Prozent der Kosten ist möglich. Für finanzschwache Kommunen kann der Eigenanteil völlig entfallen.