Berlin 2.5.2023 Die MoWA-Unterstützerin Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gegen die mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 geplante Kappung der „Gäubahn“ und damit weiter Teile von Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien vom Hauptbahnhof Stuttgart vor. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt, dass die beabsichtigte Amputation des Lebens- und Arbeitsraumes von vielen Millionen Menschen vom transeuropäischen Bahnnetz für geplant sieben Jahre, realistischerweise aber 15 bis 20 Jahre nicht von den Planfeststellungsbeschlüssen abgedeckt und damit unzulässig ist.
Dafür müsste eine ausdrückliche Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes, entweder durch einen Planänderungsbeschluss oder einen neuen Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, ist dieses Vorhaben der Bahn rechtswidrig. Die DUH hat daher am 27. April 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, der DB Netz AG die derzeit geplante, durch keinen Planfeststellungsbeschluss gedeckte Abtrennung der Gäubahn zu untersagen. Sollte dem Antrag nicht binnen eines Monats stattgegeben werden, wird die DUH unmittelbar Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erheben.
Die Gäubahn bindet etliche Regionen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien an Stuttgart und damit insgesamt ans übrige deutsche und europäische Bahnnetz an. Nach neuesten Planungen soll diese gerade auch für internationale Verkehre nach Italien und in die Schweiz bedeutende Strecke mit der Eröffnung von Stuttgart 21 und dem Abriss des alten Kopfbahnhofs im Jahr 2025 für mindestens sieben Jahre entweder am Bahnhof Vaihingen vor Stuttgart oder einem noch nicht einmal planfestgestellten, geschweige denn gebauten neuen „Nordhalt“ fernab des Stuttgart 21 Tiefbahnhofs enden. Passagiere müssten dort aussteigen und in Stadtbahnen oder S-Bahnen wechseln, die sie dann weiter zum Hauptbahnhof transportieren. Beim keinesfalls schon 2025 fertiggestellten Nordhalt müssten die Reisenden bei Wind und Wetter zu Fuß einen beschwerlichen Weg zur S-Bahn und Stadtbahn am Nordbahnhof bewältigen. Zudem werden die geplanten Sanierungsarbeiten auf den übrigen Abschnitten der Gäubahn den Schienenverkehr zusätzlich beeinträchtigen.
Quelle und Link zum Rechtsgutachten: Deutsche Umwelthilfe
(Bild: Dutschke)