Mannheim 11.11.2022. Bereits 2020 hätte die baden-württembergische Landesregierung ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept vorlegen müssen, so lautet im Kern das gestrige Urteil des Landes-Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.
Damit gab der VGH einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Ihr Geschäftsführer Jürgen Resch nannte das Urteil „eine schallende Ohrfeige für die vom Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann angeführte Landesregierung Baden-Württembergs.“ Es sei ist ein hochgefährlicher Trend, dass Klima-Verpflichtungen und sogar eigene Gesetze von den Regierungen dreist ignoriert würden.
Die Landesregierung verfolgt das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um über 65 Prozent (gegenüber 1990) zu senken und bis 2040 auf netto-Null zu sein. Doch der Ausstoß an Treibhausgasen des Landes verringerte sich erstmals 2020, und das nur aufgrund der Covid19-Pandemie. Um anhaltende Verringerungen zu erreichen, schlägt die Umwelthilfe schnell wirksame Maßnahmen im Bereich der Mobilität vor, darunter einen landesweiten Modellversuch zum Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen, wie er im Bundesland Bremen bereits umgesetzt wird. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind die Erhaltung des Stuttgarter Kopfbahnhofs auch nach 2021, um Kapazitäten für Verdoppelung des Personenschienenverkehrs zu sicherzustellen und strenge Emissionsstandards für PKW, die durch die Landesregierung und den Verwaltungen des Landes angeschafft oder geleast werden.
(Quelle: DUH, Foto: Dutschke)